RETOURE

1. Äußerlich erkennbare Schäden sind sofort auf dem Frachtbrief gegenüber der Zustellperson anzuzeigen. Transportschäden bitten wir beim jeweiligen Transportunternehmen geltend zu machen. Bei Bruch oder Beraubung erbitten wir umgehende Information anhand des quittierten Ablieferungsbeleges an die Tauberhase GbR.    

2. Die Ausfällung von Weinsteinkristallen und thermolabilen Eiweißen ist ein natürlicher Vorgang bei der Lagerung oder bei Temperaturschwankungen. Sie wirken sich nicht nachteilig auf den Geschmack und oder die Qualität des Weines aus. Als Grund für Reklamationen werden sie nicht anerkannt.